Leistungsspektrum
Wir bieten Ihnen verschiedenste Leistungen an. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht was wir für Sie und Ihr Objekt bieten können.
Die Tragwerksplanung in den Bereichen Massiv-/ Stahl- und Holzbau bildet die Kernkompetenz in unserem Unternehmen. Von kleinen Projekten wie z.B. Durchbrüche und Umbaumaßnahmen bis hin zu Großprojekten wie z.B. Wohnanlagen, Hallen etc. beraten wir Sie gerne und finden innovativ durchgeplante, bautechnisch herstellbare und kostenorientierte Lösungen, um Ihr Projekt umzusetzen. Nach der Berechnung erfolgt die Ausführung zu derer detaillierte baustellengerechte und durchgeplante Schal- und Bewehrungspläne, Ausführungs- und Konstruktionspläne geliefert werden. Durch unsere Kompetenz und bautechnische Erfahrung wird somit ein reibungsloser Ablauf ermöglicht.
Ein Gutachter für Gebäudeschäden kommt zum Einsatz, wenn Brände oder Unwetterereignisse wie Hochwasser, Stürme und Gewitter Ihre Immobilie beschädigt haben. Auch bei Bergbauschäden am Haus können Sie einen fachkundigen Gutachter einschalten. Wir als Sachverständige für Gebäudeschäden fertigen Schadensgutachten für Ihre Immobilie an. Dabei prüfen wir die Ursachen und das Ausmaß des Schadens und empfehlen Ihnen konkrete Lösungen. Weiterhin kann es auch sinnvoll sein ein Gutachten für Schäden etc. zu beauftragen, wenn es zu Streitigkeiten mit der Versicherung und oder einer weitern Partei kommt, um eine objektive Verhandlungsgrundlage zu schaffen.
Ebenfalls stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es um Beweissicherungsverfahren dreht. Um bei Baumaßnahmen einen späteren Rechtsstreit wegen entstandener Schäden an einem angrenzenden Bauwerk o.ä. zu vermeiden, ist es angeraten ein Beweissicherungsverfahren zu beauftragen. Wir stehen Ihnen bei etwaigen Fragen zur Seite und sichern Ihnen Kosten und Nerven.
Wenn Sie sich eine zum Beispiel eine Immobilie kaufen entspricht diese meistens nicht 100% den Vorstellungen. Dann wird oftmals die Frage in den Raum geworfen ‚Kann man das so machen?‘ oder ‚Funktioniert das überhaupt?‘, da kommen wir zum Einsatz. Wir beraten Sie mit unserer langjährigen Expertise und geben Ihnen Lösungen zur Umsetzung an die Hand. Auch für Schäden wie z.B. Schimmel oder Wasserschäden geben wir Ihnen die Lösung an die Hand um eine wirtschaftliche Ertüchtigung zu ermöglichen.
Wir bieten Ihnen nachfolgend beschrieben eine detaillierte Energieberatung an wenn es um Bestandsbauten geht und stehen Ihnen mit unserem fachkundigen Wissen zur Seite.
- Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
- Energetische Bilanzierung des Istzustandes –> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) –> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten –> Darstellung in Farbklassen
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Eigentümer
- Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
- Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Wenn Sie einen Neubau planen und benötigen einen Wärmeschutznachweis zum Bauantrag, helfen wir Ihnen ebenso und planen Ihr Objekt energetisch so, dass Sie als Nutzer den optimalen Kosten-Nutzen-Faktor daraus ziehen können.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannten 'Unterlagen' an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.
In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie in allen Fragen.
Prüfungsmaßnahmen und Prüfungsintervalle
Durch periodisch durchgeführten Bauwerksprüfungen können Gefahrenquellen früh erkannt und behoben werden. Dabei können rechtszeitig gefundene Mängel und Schäden mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand behoben werden. Dementsprechend beinhaltet die DIN 1076 einen Prüfungsfahrplan, anhand dessen eine bauwerksangemessene Instandhaltung bewerkstelligt werden soll.
Für bestimme Bauwerke gelten nach DIN 1076 bestimmte Prüfintervalle:
- Sichtprüfung (jährlich)
- Hauptprüfung (alle 6 Jahre)
- Einfach Prüfung (3 Jahre nach der HP)
- Sonderprüfungen nach Schadensfällen
- Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und ggf. maschinellen Funktionen (Zugbrücke)
Bei der Hauptprüfung heißt es: Hand anlegen. Jedes Brückenelement muss dabei aus nächster Nähe (handnah) inspiziert werden. Das bedeutet, dass Leiter, Kräne oder Steigbügel als Hilfsmittel eingesetzt werden, um an die unzugänglichsten Stellen zu gelangen. Dabei stehen Personen und Material oft großen Herausforderungen gegenüber. Um dieses Gefahren zu minimieren und die Sicherheit der verwendeten Hilfsmittel zu garantieren, stellt die DIN 1076 auch die Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung und Arbeitsmittel bei der Bauwerks- und Brückenprüfung.
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